Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Unternehmen bis 2025 wissen müssen

| 29. November 2024

Ab Mitte 2025 müssen gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) alle neuen Webseiten und Onlineshops in Deutschland barrierefrei gestaltet sein. Dies bedeutet, dass digitale Dienstleistungen so gestaltet werden müssen, dass sie von Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen genutzt werden können. Das Gesetz gilt für Online-Shops sowie andere Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten. Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Konkret bedeutet dies, dass Online-Shops bestimmte technische Maßnahmen umsetzen müssen, um sicherzustellen, dass ihre Inhalte für alle Nutzer zugänglich sind. Dazu gehören beispielsweise die Möglichkeit, den Shop auch per Tastatur anstatt per Maus zu bedienen, verständlich beschriftete und erklärte Formularfelder, änderbare Textgrößen sowie auslesbare interaktive Elemente für assistive Technologien.
Shop-Betreiber sind außerdem verpflichtet, Informationen zur Barrierefreiheit in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darzustellen. Diese Informationen müssen in einem barrierefreien Format bereitgestellt werden und unter anderem eine Beschreibung der geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie eine Beschreibung, wie der Shop diese Anforderungen erfüllt, umfassen.


Es gibt jedoch Ausnahmen vom BFSG für Kleinstunternehmen sowie unter bestimmten Voraussetzungen für Unternehmen, bei denen die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde. Diese Unternehmen müssen ihre Situation anhand bestimmter Kriterien beurteilen und diese alle fünf Jahre dokumentieren.
Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Konsequenzen, wie beispielsweise Abmahnungen oder Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Die genauen Umsetzungsanforderungen des BFSG werden voraussichtlich noch konkretisiert, aber als Orientierung können die Richtlinien des internationalen Standards „Web Content Accessibility Guidelines“ dienen.
Insgesamt ist die Barrierefreiheit ein wichtiger Schritt, um eine inklusive digitale Umgebung zu schaffen, die für alle zugänglich ist und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am digitalen Leben fördert.

Was ist eine barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website zeichnet sich dadurch aus, dass sie ohne die Notwendigkeit zusätzlicher Installationen oder ohne durch technische Hürden eingeschränkt zu sein, für jeden Menschen zugänglich ist. Dieses Konzept der Zugänglichkeit erstreckt sich weit über die Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen hinaus und schließt alle Nutzergruppen ein. Es geht darum, ein Web-Angebot zu schaffen, das universell nutzbar ist, sodass jeder, unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen, die Inhalte problemlos erreichen und nutzen kann.
Die barrierefreie Website Pflicht ab 2025 bietet eine Reihe von Vorteilen, die weit über die reine Zugänglichkeit hinausgehen. Sie verbessert nicht nur die Nutzererfahrung für Menschen mit Beeinträchtigungen, sondern erhöht auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit für ein breiteres Publikum. Durch ihre Merkmale und Eigenschaften profitieren alle Nutzer, einschließlich älterer Menschen und solcher mit temporären Einschränkungen. Zudem tragen barrierefreie Websites zur Suchmaschinenoptimierung bei, da sie oft über eine klar strukturierte, saubere Codebasis verfügen und somit von Suchmaschinen besser indexiert werden können. Dies führt zu einer höheren Sichtbarkeit und Reichweite im Internet.
Unternehmen, die auf Barrierefreiheit setzen, demonstrieren soziale Verantwortung und Inklusion, was wiederum das Markenimage positiv beeinflussen und eine breitere Kundengruppe ansprechen kann. Zusammenfassend sind barrierefreie Websites sind nicht nur ein ethisches Gebot, sondern bieten auch praktische Vorteile für Nutzer und Betreiber gleichermaßen.

Das ist die Checkliste für eine barrierefreie Website

  • Eine barrierefreie Website zeichnet sich durch mehrere Schlüsselmerkmale aus, die gemeinsam sicherstellen, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, die Inhalte effektiv nutzen können. Auf folgende Dinge solltest du daher besonders achten:
  • Klare und intuitive Navigation: Stelle sicher, dass die Website eine übersichtliche und leicht verständliche Navigation bietet, damit Nutzer sich schnell zurechtfinden können.
  • Vermeidung von Farben als alleiniges Mittel zur Informationsvermittlung: Nutze Farben nicht als alleiniges Mittel zur Übermittlung von Informationen, um sicherzustellen, dass auch Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen die Inhalte verstehen können.
  • Gut lesbare Schriftarten und ausreichende Kontraste: Verwende gut lesbare Schriftarten in angemessenen Größen und sorge für ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund, um die Lesbarkeit zu verbessern.
  • Alternativtexte für Bilder und multimediale Inhalte: Füge Alternativtexte zu Bildern und anderen multimedialen Inhalten hinzu, um die Zugänglichkeit für blinde oder sehbehinderte Nutzer sicherzustellen.
  • Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): Überprüfe und optimiere die Website gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), um eine hohe Barrierefreiheit sicherzustellen.
  • Responsives Design: Gewährleiste, dass die Website auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen optimal dargestellt wird, um eine konsistente Benutzererfahrung zu bieten.
  • Tastaturbedienbarkeit: Stelle sicher, dass alle Funktionen und Interaktionen auf der Website über die Tastatur bedienbar sind, um Menschen mit motorischen Einschränkungen die Navigation zu ermöglichen.

Die gesetzlichen Anforderungen bis 2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches im Jahr 2025 in Kraft tritt, markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer inklusiven digitalen Welt. Mit diesem Gesetz werden Unternehmen verbindlich dazu verpflichtet, ihre digitalen Dienstleistungen und Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel des Gesetzes ist es, die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken und sicherzustellen, dass jeder unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen gleichen Zugang zu digitalen Informationen und Services hat. Dies umfasst eine Vielzahl von Aspekten, von der Gestaltung benutzerfreundlicher Webseiten bis hin zur Bereitstellung von alternativen Zugangsmöglichkeiten für diverse Medieninhalte. Unternehmen sind somit gefordert, ihre digitalen Angebote so zu optimieren, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und für alle Nutzergruppen zugänglich sind.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft eine breite Palette von Akteuren in der Wirtschaft. Insbesondere sind Hersteller, Händler und Importeure von Produkten sowie Anbieter von Dienstleistungen adressiert, die digitale Inhalte und Services bereitstellen. Dies schließt Unternehmen ein, die Webseiten, mobile Anwendungen, E-Commerce-Plattformen und andere digitale Schnittstellen zum Verbraucher anbieten. Während das Gesetz vorrangig auf größere Unternehmen und öffentliche Einrichtungen abzielt, sind auch kleinere Betriebe gefordert, ihre Angebote entsprechend anzupassen.


Allerdings gibt es für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro bestimmte Ausnahmeregelungen. Insgesamt zielt das BFSG darauf ab, die digitale Landschaft umfassend barrierefrei zu gestalten, sodass alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, berücksichtigen müssen, wie sie ihre Angebote für Menschen mit Behinderungen.


Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein wichtiger Schritt zu einer inklusiven digitalen Welt. Unternehmen profitieren nicht nur durch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch von einer größeren Reichweite und einem verbesserten Markenimage.
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern eine Chance, digitale Angebote für alle nutzbar zu machen und neue Zielgruppen zu erreichen. Wer jetzt handelt, sichert sich langfristig Vorteile in einer zunehmend inklusiven digitalen Gesellschaft.

Sind Sie neugierig geworden?

Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.

Beitrag teilen:

Vincenzo Casciato

Sarah Schlömer

Weitere Blogartikel zum Thema: