Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die neue General Product Safety Regulation (GPSR) in Kraft. Viele Shop-Betreiber fragen sich aktuell, wie sie die neuen Anforderungen umsetzen können. Als Betreiber sind Sie verantwortlich, dass Ihre Produkte den neuen Sicherheitsstandards entsprechen – auch wenn die genauen Prozesse in einigen Bereichen noch unklar sind.
Mit dieser Information möchten wir Ihnen eine erste Orientierung geben und aufzeigen, wie wir Sie bei der Umsetzung der GPSR unterstützen können.
Ziele der GPSR
Die Verordnung soll sicherstellen, dass Produkte auf dem europäischen Markt sicher sind und den Verbraucherschutz stärken. Insbesondere Online-Shops stehen dabei im Fokus, da sie detaillierte Informationen zu den angebotenen Produkten und deren Sicherheit bereitstellen müssen.
Ihre Hauptverantwortung als Shop-Betreiber
Trotz der Komplexität der GPSR gibt es zentrale Aufgaben, die Sie bereits jetzt beachten sollten:
1.Produktkennzeichnung prüfen:
Überprüfen Sie, ob die Produkte Ihrer Hersteller oder Lieferanten korrekt gekennzeichnet sind. Wichtige Informationen wie Herstellerangaben, Sicherheitswarnungen und Nutzungshinweise müssen vorhanden sein.
2.Lagerung und Transport sicherstellen:
Achten Sie darauf, dass Produkte während der Lagerung und des Transports sicher bleiben und nicht beschädigt werden.
3.Schnelle Reaktion bei Mängeln:
Produkte, die nicht GPSR-konform sind, dürfen nicht angeboten werden. Informieren Sie in solchen Fällen die zuständigen Akteure und leiten Sie Korrekturmaßnahmen ein.
4. Zusammenarbeit mit Behörden:
Bei gefährlichen Produkten sind Sie verpflichtet, mit Marktüberwachungsbehörden zu kooperieren und Rückrufaktionen zu organisieren.
Risiken bei Nichteinhaltung
Verstöße gegen die GPSR können erhebliche Konsequenzen haben:
- Abmahnungen und Bußgelder bei fehlenden oder unzureichenden Produktinformationen.
- Vertrauensverlust Ihrer Kunden, falls unsichere Produkte angeboten werden.
- Rechtsstreitigkeiten durch fehlerhafte Prozesse oder unzureichend koordinierte Rückrufe
Welche Informationspflichten gelten für Händler?
Im Fernabsatzhandel (z. B. Online-Shops, Marktplätze, E-Mail-Vertrieb) müssen Produktangebote ab Dezember 2024 laut Artikel 19 GPSR mindestens die folgenden Angaben enthalten:
Herstellerangaben:
- Name, Handelsname oder Marke des Herstellers
- Postanschrift des Herstellers
- Elektronische Adresse (E-Mail oder Website) des Herstellers
Angaben zur verantwortlichen Person:
Falls der Hersteller keine Niederlassung in der EU hat, sind zusätzlich Angaben zur verantwortlichen Person gemäß der Verordnung erforderlich:
- Name
- Postanschrift
- Elektronische Adresse (E-Mail oder Website)
Produktbilder und Identifikationsmerkmale:
Jedes Produktangebot muss folgende Informationen enthalten:
- Bilder des Produkts
- Art des Produkts
- Weitere Identifikationsmerkmale
Unser Angebot: Unterstützung durch ein Analysegespräch
Mit unserem Handels-Öko-System euro-Sales stellen wir Ihnen alle relevanten Daten zur Verfügung. Da die Unsicherheit bei der Umsetzung der GPSR groß ist, bieten wir Ihnen ab Januar 2025 ein individuelles Analysegespräch an, um:
- Ihre aktuellen Prozesse zu prüfen,
- potenzielle Risiken zu identifizieren und
- die GPSR-Anforderungen Schritt für Schritt umzusetzen.
Es handelt sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung.
In diesem Gespräch zeigen wir Ihnen: - Wie Sie Ihre Produktdaten effizient und vollständig verwalten
- welche Schritte erforderlich sind, um GPSR-konform zu handeln, und
- welche Tools und Prozesse Ihnen dabei helfen, rechtssicher und kundenorientiert zu arbeiten.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit unserer Unterstützung gewinnen Sie Sicherheit und Klarheit:
- Vermeiden Sie Abmahnungen und Bußgelder.
- Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden durch rechtssichere Prozesse.
- Positionieren Sie sich als professioneller und zuverlässiger Anbieter.
Möchten Sie mehr erfahren?
Nutzen Sie unser unverbindliches Analysegespräch und schaffen Sie Transparenz bei der Umsetzung der GPSR. Gemeinsam finden wir Lösungen, die Ihren Shop fit für die neuen Anforderungen machen.
Ihr Ansprechpartner
Arnd von Conrady
Vertriebsleiter
vertrieb@eurosoft.net